Was uns verbindet – Kinderrechte und Bibliotheken binational im Blick

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Beispiel aus der gemeinsamen kreativen Arbeit im Sister Library Project zwischen Serbien und Deutschland

Nur noch wenige Tage bis zum Bibliothekartag in Nürnberg: Zwischen Pozega/Serbien und Flensburg/Deutschland gehen E-Mails hin und her. Es geht um Kinderrechte als verbindende und verbindliche Verpflichtung nahezu aller Länder der Erde. 1989 hatten die Vereinten Nationen mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes erstmals ein Abkommen unterzeichnet*, das die internationale Anerkennung der Menschenrechte für Kinder festschreibt und verbindliche Mindeststandards zum Wohle der 0- bis 18jährigen definiert. Seither ist und bleibt die Konvention auch für Öffentliche Bibliotheken eine besondere Herausforderung, berührt sie doch in mehreren Punkten wesentliche Fragen der Mitbestimmung, der Bildungs- und Informationsbedürfnisse wie insgesamt des seelischen und körperlichen Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen.

Ich bin froh und dankbar, dass es mit der Unterstützung durch BI International möglich ist, die engagierte Bibliothekarin Daniela Skokovic aus Pozega/Serbien als Gast und Ko-Referentin beim Bibliothekartag zu diesem Thema begrüßen zu dürfen. Wir haben uns vor mehr als fünf Jahren durch das Sister Libraries Project der IFLA kennen gelernt und tauschen uns seither  regelmäßig zu gemeinsamen Fragen und Anliegen der Kinderbibliotheksarbeit aus. Der 25. Geburtstag der Kinderrechte 2014 bot einen guten Anlass, um zur Bedeutung und praktischen Umsetzung ausgewählter Kinderrechte in Bibliotheken einen binationalen Dialog zu führen. Orientiert an acht Leitgedanken für Kinderbibliotheken weltweit, die wesentliche Aspekte aus der Kinderrechtskonvention aufnehmen, möchten wir beim Bibliothekartag gemeinsam nach Möglichkeiten zur Konkretion im bibliothekarischen Alltag fragen, dazu zahlreiche Beispiele aus beiden Ländern vorstellen und mit den Zuhörenden ins Gespräch kommen: Bibliotheken sind KINDERgeRECHT

Im Blick auf eine immer wieder neu zu prüfende Positionsbestimmung der Kinder- und Jugendbibliotheksarbeit soll auf diese Weise ein kritischer, nach Möglichkeit internationaler Diskurs angeregt werden, der über den Kongress hinaus Fortsetzung finden kann. Die Veranstaltung findet statt:

27.05.2015, 13.30 – 15.30 Uhr Raum Stockholm, Nürnberg, im Themenblock „Freier Zuganng zu Information“

*Die Kinderrechtskonvention wurde 1989 von 193 Mitgliedsländern der UN unterschrieben und ist damit das internationale Übereinkommen mit der weltweit größten Anerkennung – zumindest auf dem Papier. Lediglich der Südsudan hat die Konvention nicht unterzeichnet. In Somalia und den USA steht die Ratifizierung noch aus, so dass die Kinderrechte auch dort noch nicht rechtskräftig wirksam sind. Fast alle Länder der Erde verpflichten sich somit völkerrechtlich zu den in der Konvention niedergeschriebenen Schutz- , Förderung- und Beteiligungsrechten.
Kinderrechtskonvention im vollen Wortlaut: http://www.unicef.de/blob/9364/a1bbed70474053cc61d1c64d4f82d604/d0006-kinderkonvention-pdf-data.pdf

Susanne.brandt

Bedenkt und entdeckt das Leben in Lübeck oder unterwegs - am liebsten zu Fuß und in der Begegnung mit anderen. Lernt, schreibt, singt, erzählt, teilt und lässt sich jeden Tag vom Möglichen überraschen. Weitere Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Susanne_Brandt